Der Betreiber ist für den ordnungsgemäßen Zustand der Schachtentrauchungs- bzw. Lüftungsanlage gemäß Bauordnungsrecht verantwortlich. Die Instandhaltung muss mindestens einmal jährlich durchgeführt werden. Die Herstellerangaben sind dabei zu berücksichtigen. Nur fachkundige Personen dürfen in Aufzugsschächten und Triebwerksräumen tätig sein.
Unsere Leistung für Sie:•Planung•Projektierung•Montage•fachgerechte Wartung
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