Marken unseres Vertrauens:
Wir sind zertifiziert und qualifiziert.
Mitglied im Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V.
Copyright © Feuerschutz Hornung GmbH

Brandschutztüren und -tore mit und

ohne Feststellanlage

Prüfung, Wartung, Instandsetzung

Brandschutztüren und Brandschutztore müssen durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) zugelassen sein. Die Zulassung regelt auch die Abnahme, monatliche Kontrolle und Wartung dieser Anlagen. Neben einer monatlichen Kontrolle durch den Betreiber schreibt die DIBt-Richtlinie eine jährliche Wartung und Prüfung vor. Prüfungen und Wartungen werden durch einen Sachkundigen ausgeführt. Die Instandhaltung von Brandschutztüren und Brandschutztoren umfasst Prüfung, Wartung und Instandsetzung. Für eine einwandfreie Funktion wird eine regelmäßige Prüfung und Wartung der Brandschutztüren und Brandschutztore vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) vorgegeben. Die Firma Feuerschutz Hornung GmbH bietet ein vollständiges Wartungsprogramm, das durch ihre ausgebildeten Sachkundigen ausgeführt wird. Das Wissen der Mitarbeiter wird durch ständige Schulungen auf dem aktuellsten Stand gehalten.
Unsere Leistungen für Sie: fachgerechte Prüfung, Wartung und Instandsetzung
Prüfung kraftbetätigter Türen und Tore nach ASR A1.7 »Türen und Tore sind kraftbetätigt, wenn die für das Öffnen oder Schließen der Flügel erforderliche Energie vollständig oder teilweise von Kraftmaschinen zugeführt wird.« Unsere Mitarbeiter sind berechtigt, entsprechende Prüfungen im Sinne der Arbeitsstättenregel (ASR) A1.7 durchzuführen.
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Brandschutztüren

und -tore mit und

ohne

Feststellanlage

Prüfung, Wartung,

Instandsetzung

Brandschutztüren und Brandschutztore müssen durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) zugelassen sein. Die Zulassung regelt auch die Abnahme, monatliche Kontrolle und Wartung dieser Anlagen. Neben einer monatlichen Kontrolle durch den Betreiber schreibt die DIBt-Richtlinie eine jährliche Wartung und Prüfung vor. Prüfungen und Wartungen werden durch einen Sachkundigen ausgeführt. Die Instandhaltung von Brandschutztüren und Brandschutztoren umfasst Prüfung, Wartung und Instandsetzung. Für eine einwandfreie Funktion wird eine regelmäßige Prüfung und Wartung der Brandschutztüren und Brandschutztore vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) vorgegeben. Die Firma Feuerschutz Hornung GmbH bietet ein vollständiges Wartungsprogramm, das durch ihre ausgebildeten Sachkundigen ausgeführt wird. Das Wissen der Mitarbeiter wird durch ständige Schulungen auf dem aktuellsten Stand gehalten.
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Prüfung kraftbetätigter Türen und Tore nach ASR A1.7 »Türen und Tore sind kraftbetätigt, wenn die für das Öffnen oder Schließen der Flügel erforderliche Energie vollständig oder teilweise von Kraftmaschinen zugeführt wird.« Unsere Mitarbeiter sind berechtigt, entsprechende Prüfungen im Sinne der Arbeitsstättenregel (ASR) A1.7 durchzuführen.
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Brandschutztüren

und -tore mit und

ohne

Feststellanlage

Prüfung, Wartung,

Instandsetzung

Brandschutztüren und Brandschutztore müssen durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) zugelassen sein. Die Zulassung regelt auch die Abnahme, monatliche Kontrolle und Wartung  dieser Anlagen. Neben einer monatlichen Kontrolle durch den Betreiber schreibt die DIBt-Richtlinie eine jährliche Wartung und Prüfung  vor. Prüfungen und Wartungen werden durch einen Sachkundigen ausgeführt. Die Instandhaltung von Brandschutztüren und Brandschutztoren umfasst Prüfung, Wartung und Instandsetzung. Für eine einwandfreie Funktion wird eine regelmäßige Prüfung und Wartung der Brandschutztüren und Brandschutztore vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) vorgegeben. Die Firma Feuerschutz Hornung GmbH  bietet ein vollständiges Wartungsprogramm, das durch ihre ausgebildeten Sachkundigen ausgeführt wird. Das Wissen der Mitarbeiter wird durch ständige Schulungen auf dem aktuellsten Stand gehalten.
Unsere Leistungen für Sie: fachgerechte Prüfung, Wartung und Instandsetzung
Prüfung kraftbetätigter Türen und Tore nach ASR A1.7 »Türen und Tore sind kraftbetätigt, wenn die für das Öffnen oder Schließen der Flügel erforderliche Energie vollständig oder teilweise von Kraftmaschinen zugeführt wird.« Unsere Mitarbeiter sind berechtigt, entsprechende Prüfungen im Sinne der Arbeitsstättenregel (ASR) A1.7 durchzuführen.
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