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Mitglied im Bundesverband
Brandschutz-Fachbetriebe e.V.
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Brandschutz-Unterweisung mit
praktischer Löschübung
Im Brandfall wissen, was zu tun ist
Arbeitnehmer müssen in puncto Brandschutz geschult werden. Das
Arbeitsschutzgesetz schreibt hierzu eine theoretische Unterweisung und eine
praktische Löschübung vor.
Gemäß Arbeitsschutzgesetz § 12 über die Arbeitsstättenverordnung und den
BG-Vorschriften sind die Beschäftigten einer Arbeitsstätte regelmäßig zu
unterweisen. Laut BGV A 1 „Grundsätze der Prävention“ § 4 mindestens
einmal jährlich. Der Unternehmer ist entsprechend § 22 (2) gefordert, eine
ausreichende Anzahl von Versicherten durch Unterweisung und Übung im
Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von
Entstehungsbränden vertraut zu machen.
Termine für eine
Brandschutzunterweisung…
…erhalten Sie gerne auf Anfrage unter
Telefon: 07940 2115
Fotos ansehen
Fotos von der Brandschutz-Unterweisung
Kann Leben retten: Lernen Sie den effektiven Umgang mit
Feuerlöscheinrichtungen!
Brandschutzhelfer-Lehrgang
Arbeitgeber in der Pflicht
Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Ausbildung und praktische
Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen.
Ziel der Ausbildung sind der sichere Umgang mit und der Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von
Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung und zur Sicherstellung des selbstständigen Verlassens (Flucht) der
Beschäftigten.
Arbeitsschutzgesetz §10 Abs. 2 Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen Unfallverhütungsvorschrift, "Grundsätze der
Prävention", BGV/GUV-V A1 §22 Abs. 2 Notfallmaßnahmen, Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR), ASR 2.2,
Maßnahmen gegen Brände, Abschnitt 6.2, Brandschutzhelfer.